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Salt & Sunrise Preiserhöhung: Widerspruch

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Sowohl Salt (am 22.01.2025) als auch Sunrise (am 7. Januar 2025) haben angekündigt, die Preise für ihre Mobile Abos zu erhöhen. Ihr habt die Möglichkeit, dieser Erhöhung zu widersprechen. Beide Anbieter sehen zwar Preiserhöhungen in ihren AGBs vor (siehe unten).  Aber beide Anbieter gewähren trotzdem eine Kündigung, wie sie diversen Medienportalen mitgeteilt haben. Ich habe das Theater durchgespielt.

Zuerst ein paar Quellen aus den Medien:

BEOBACHTER:

Bei Sunrise ist der Fall klar: Die Preisanpassung erfolgt nicht ausdrücklich aufgrund der Teuerung und eines angepassten Landesindex der Konsumentenpreise, sondern wegen höherer Betriebskosten. Heisst: Kundinnen und Kunden können per Ende Februar ihren Vertrag kostenlos kündigen – auch wenn sie sich noch in einer Mindestvertragsdauer befinden.

Salt formuliert die Bedingungen schwammiger. Auch hier ist klar, dass die Teuerungsklausel nicht zur Anwendung kommt. Aber ist die Erhöhung auch «wesentlich» und «erheblich»? Der Beobachter findet: Diese Frage kann aussen vor gelassen werden. Denn es ist rechtlich ohnehin fraglich, ob eine solche Bestimmung in den AGB gültig sein kann. Und: Unklare AGB-Klauseln werden zugunsten der Konsumenten ausgelegt. Deshalb kann man auch hier kündigen.

Für Salt gilt eine Frist von 30 Tagen ab Ankündigung, bei Sunrise ist nicht ganz klar, bis wann die Kündigung zu erfolgen hat.

Vorgehen:

 

Der Vollständigkeit halber noch die Auszüge aus den AGBs. Wie gesagt, beide könnten die Preise ohne Kündigungsrecht durchsetzen. Wie beide den Medien kommuniziert haben, sind die AGB Passagen bei der aktuellen Situation nicht relevant.

AGB

Sunrise:

Bei einer Preisanpassung infolge Teuerung steht dem Kunde kein Recht zur vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung zu.
[…]
19. ÄNDERUNG VON VERTRAGSBEDINGUNGEN
Sunrise behält sich vor, die Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn berechtigte Interessen von Sunrise es rechtfertigen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form und mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist mitgeteilt. Der Kunde hat Änderungen an den Vertragsbedingungen aus technischen und betrieblichen Gründen zu akzeptieren, soweit diese für den Kunden vorteilhaft sind oder eine bloss vernachlässigbare Verminderung der Leistungen bewirken, ohne dass wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses berührt werden. Weiter sind Änderungen zulässig, die infolge gesetzlicher Vorgaben (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Urheberrechtsabgaben) oder gerichtlicher Anordnungen oder der Teuerung (vgl. Ziff. 2) vorgenommen werden. Die in diesem Abschnitt genannten Gründe berechtigen nicht zu einer ausserordentlichen Kündigung. Falls Sunrise in anderen Fällen die Preise oder Leistungen ändert und die Gesamtbelastung (Preis) für den Kunden höher wird oder einzelne Leistungen wesentlich
reduziert werden, kann der Kunde den Vertrag oder die entsprechenden Dienstleistungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge nach Ziff. 18 kündigen, sofern Sunrise dem Kunden nicht innert 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung nach ihrer Wahl eines der folgenden Ersatzangebote unterbreitet:
(i) die unveränderte Weitergeltung der bisherigen Vertragsbedingungen oder (ii) die Kompensation der dem Kunden durch die Änderung entstehenden Gesamtbelastung mit geeigneten Mitteln.
Sofern der Kunde nicht bis zum Ablauf der Vorankündigungsfrist kündigt, gilt dies als Einverständnis zur Änderung der Vertragsbedingungen. Die Änderung bzw.
das Ersatzangebot wird sodann Vertragsbestandteil. Betrifft die Änderung eine Zusatzleistung oder eine Option, so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf die Zusatzleistung oder Option.

Salt:

Salt ist berechtigt, Preise, Tarife, Gebühren, inklusive Abonnementsgebühren, einmal jährlich der Teuerung anzupassen. Die Teuerung bestimmt sich gemäss dem vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte), aufgerundet auf den nächsten Franken. Als Ausgangsindex gilt der LIK vom 1. November 2023 und für die nachfolgenden Anpassungen der LIK gemäss dem Stand der letzten Anpassung gemäss vorliegender Bestimmung. Sollte Salt in einem Jahr keinen Gebrauch von einer LIK-Anpassung machen bzw. nicht auf allen, sondern nur auf einzelnen Diensten, so verfällt dieses Recht nicht in den Folgejahren oder auf anderen Diensten. Solche Preisanpassungen berechtigen Sie nicht zur Kündigung der betreffenden Dienste oder des Vertrages.

 

 

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