Der ZVV und seine Partner verschenken Gutscheine für tolle Freizeit-Erlebnisse. Teilnahmeberechtigt sind alle ZVV-Abonnentinnen und -Abonnenten (NetzPass, BonusPass, 9-UhrPass, Z-Pass). Ausnahmen bilden Abos für Hunde sowie übertragbare Abos. Auch GA-Inhaberinnen und -Inhaber sind nicht teilnahmeberechtigt, da das GA ein Produkt des nationalen Direkten Verkehrs und kein ZVV-Abonnement ist.
Pro Person ist nur ein Gutschein-Bezug innert 365 Tagen möglich. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die einmalige Registrierung im ZVV-Kundenkonto mit der ZVV-Abo-Nummer.