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Abgelaufen
Seit dem 1. September 2021 ist der Verkauf von stabförmigen Halogenlampen mit Sockeltyp R7s verboten. Der Ersatz der damit betriebenen Stehleuchten durch neue, im Vergleich dazu bezüglich Stromverbrauch deutlich genügsamere LED-Leuchten wird durch ProKilowatt dieses Jahr unter der Leitung des Bundesamtes für Energie unterstützt. Damit lohnt sich ein baldiger Umstieg grad doppelt: durch den Förderbeitrag einerseits und durch die geringeren Betriebskosten andererseits.
Bedingungen u.a.:
- Der Kaufpreis einer neuen Leuchte muss mindestens CHF 125.– betragen.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal 40% des Kaufpreises (max. CHF 125.–).
- Die Entsorgung der alten Leuchte muss fotodokumentiert und das Foto beim Antrag für das Fördergeld eingereicht werden.
- Zwischen Kauf der neuen LED-Leuchte und Entsorgung der alten Halogen-Stehleuchte dürfen nicht mehr als 30 Tage vergehen.
- Pro Person können Beiträge für maximal fünf Leuchten beantragt werden.
- Die aktuelle Beitragshöhe gilt bis Ende 2021. Ab 2022 beträgt die Förderung dann noch 25%.
Details unter https://alledin.ch/faq.
Primär geht es in dem Förderprogramm um den Ersatz der weit verbreiteten Halogen-Stehleuchten. Gemäss obgenanntem FAQ können aber auch Anträge für andere Leuchten mit R7s-Halogen-Lampen eingereicht werden.
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