Faustregel zu den Freimengen/Freibetrag: Wenn sich der Artikel nicht (auf)teilen lässt, dann auch nicht der Freibetrag oder die Freimenge. Ergo, ihr müsst die Waren anmelden.
Hi zusammen
Als “Vorbereitung” an Black Friday möchte ich euch dabei unterstützen, Waren in Deutschland zu bestellen und euch die MWSt. erstatten zu lassen. Da nicht jeder Verwandte in Deutschland hat und/oder ich die Nutzung dieser kostenpflichtigen Paketshops (die meist mit 3-4€ pro Paket nicht gerade günstig sind) schwachsinnig finde, habe ich mich dazu entschlossen euch auch ein kleine Aufzählung der Anbieter, welche in Deutschland gängig sind.
Paketshopnutzung
Wichtig zu wissen ist, mit welchem Anbieter verschickt wird. In den allermeisten Fällen steht es beim Bestellablauf dabei. Sonst einfach mal kurz per Email / Chat fragen.
Bei Amazon ist das so, dass, sobald der Artikel an einen Abholort geht, dieser automatisch mit dem dazugehörigen Dienstleister verschickt wird – meistens. Einmal hat Amazon eine Bestellung per Hermes an ein DHL Paketshop zu liefern…
Eine Liste der Anleitungen, wie ihr die Artikel zum Paketshop liefern könnt findet ihr hier
Keine Registrierung nötig:
Registrierung nötig:
- DPD
- DHL Packstation (mein Favorit, da ihr so auf die Öffnungszeiten nicht angewiesen seid und so zu jeder Zeit den Artikel abholen könnt!). Tatsächlich ist seit neustem ist eine Registrierung auch mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands möglich. Ihr müsst euch dann nur mit Postident entweder online oder in einer deutschen Postfiliale verifizieren.
Bei UPS ist das m.W.n. schwierig, da viele, die mit UPS liefern (z.B. Apple Deutschland) meist nur eine persönliche Übergabe akzeptieren. Aber Apple bietet zum Glück auch die Möglichkeit an (von denen) autorisierte Geschäfte an. Ebenso gibt es bei GO! keine (mir bekannte) Möglichkeit, an ein Paketshop zu liefern. Da müsstet ihr dann in den sauren Apfel beissen und ein Paketdienstleister in Grenzregion nutzen.
Mehrwertsteuerrückerstattung
In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten ab 50,01€ Brutto die Mehrwertsteuerrückerstattung durchzuführen. Neben den “gängigen” (nicht empfehlenswerten) Anbietern wie z.B. GlobalBlue, Planet gibt es noch die kompliziertere Möglichkeit per “Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)” oder umgangssprachlich: Ausfuhrschein das Geld zu erhalten.
Welche Option genutzt wird, bleibt euch (oder eben dem Shop) überlassen. Bei grossen Ketten wie z.B. MediaMarkt und Saturn habt ihr die Wahl zwischen Ausfuhrschein und Global Blue. Ich würde, sofern ihr plant innerhalb des nächsten Jahres den Laden wieder aufzusuchen, immer per Ausfuhrschein die Erstattung durchzuführen. Leider sind die Gebühren für Global Blue und Planet sehr hoch, und betragen meist bis zu 30% des Erstatteten Betrag. Bei Cash-Auszahlung sogar noch höher. Bei der Möglichkeit der Ausfuhrbescheinigung bekommt ihr – sofern der Anbieter kein Abzug nimmt (Cyberport z.B. nimmt pauschal 2% des Nettowarenwertes als Bearbeitungsgebühr) 100%.
Das Formular findet ihr hier: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Privatpersonen/ausfuhr_abnehmerbescheinigung.html
Das Formular ist relativ simpel gehalten, und ihr müsst i.d.R. nur die Punkte 1 – 10 (sofern zutreffend) auf Seite 1 und ausfüllen. Sofern ihr in einem stationären Shop den Artikel kauft, ist bis auf Punkt 2 i.d.R. alles bereits vorausgefüllt.
Egal wie ihr euch entscheidet ist es unabdingbar, die Bundesrepublik über einen geöffneten Zollübergang und euch gegenüber den Zollbeamten mit ID/Pass (und für nicht-CH/LI-Bürger zusätzlich die Aufenthaltsbewilligung) ausweisen.
Theoretisch könnt ihr jeden EU-Ausfuhrschein an den EU Aussengrenzen abstempeln lassen. Voraussetzung ist, dass es die erstmalige Ausfuhr der Waren ist. DAs heisst, wenn ihr in Österreich einkauft und dann – ohne die EU zu verlassen – die Waren in Konstanz abstempeln lässt, ist das kein Problem. Ob das genau kontrolliert wird, dass die Ware noch nicht die EU verlassen hat, steht auf einen anderen Blatt. Das gilt lediglich für Österreich und Deutschland, da diese noch auf die “primitive” Ausfuhr setzen (wobei dies zumindest in Deutschland auch demnächst in die Wege geleitet wird. Aber man kennt ja deutsche Mühlen). Italien und Frankreich stempeln seit einigen Jahren nur noch digital ab, sodass das m.W.n. nicht klappt.
Falls jemand Vorgehensweisen für Italien, Österreich und Frankreich hat, gerne PN oder per Kommentar. Ich würde dies anschliessend ergänzen.
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