Bei Heiniger gibt es gerade unzählige Lenovo-Laptops mit über 80% Rabatt!!!
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Macht es wirklich einen Sinn diese offensichtliche Preisfehler als Deal aufzunehmen?
Geben die anderen Angebote einen Sinn?
Preisfehler ist der Hauptgrund warum ich hier bin und nicht nur ich.
In der Überschrift steht Preisfehler, einfach nicht anklicken. Mache ich bei Apple-Produkten auch so.
Ich habe hier noch nie einen solchen offensichtlichen Preisfehler gesehen der schlussendlich ausgeliefert und nicht storniert wurde.
Und ja, klar machen alle anderen Angebote einen Sinn.
Genau wegen diesen gucke ich hier jeden Tag rein. Und übrigens nicht nur ich.
Wenn es hier nur Preisfehler Deals geben würde, dann wäre es echt triest und langweilig.
Da bist du selber Schuld, dass du noch von keinem Preisfehler profitieren konntest.
Heute weiss man eh nie, wann es ein Preisfehler ist.
Wenn ich in der Migros ein Lego kaufe, welches 200fr. Kostet und sie es für 45 fr. nach der Weihnachtszeit verkaufen, so könnte man auch von Preisfehler reden.
Es hat keiner geschrieben, dass man nur Deals mit Preisfehler sehen will. Preisfehler gehören hier hin wie jeder andere Deal mit dem man Geld sparen kann.
Welcher Deal einen Sinn gibt und welcher nicht, muss jeder für sich selber entscheiden.
Wenn einem der Deal nicht gefällt, so muss man ihn ja nicht anklicken.
Zu deinem Satz:
“Da bist du selber Schuld, dass du noch von keinem Preisfehler profitieren konntest.”
Ich habe bis jetzt zwei Stornos bekommen, habe meine Lehren gezogen und mache bei keinem mehr mit. Es bringt sowieso nur Ärger und unnötigen Mail Verkehr.
Hast du denn hier schon einmal von einem Preisfehler profitiert?
Hast du den Preisfehler Samsung Powerstick Pro bekommen für 34 CHF statt für 466.05 CHF?
Oder das Bügelsystem Preisfehler LAURASTAR S7A für 19 CHF statt für 1339 CHF?
Zu deinem Satz:
“Wenn einem der Deal nicht gefällt, muss man in ja nicht anklicken”
Das gibt mir trotzdem das Recht einen Kommentar hier zu schreiben.
Und wenn du den nicht lesen willst, dann lies in einfach nicht 😉
Ich lese die Kommentare gerne 😉
Die zwei habe ich wirklich nicht erhalten.
Ich könnte dir ein paar Dinge aufzählen welche ich erhalten habe.
Aber Probleme hatte ich noch nie wegen einem Preisfehler.
Ein Storno kannst du auch bei einer ” korrekten ” Bestellung erhalten….
Du widersprichst dich selbst.
Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.
Welche denn?
Offensichtliche Preisfehler werden wohl zu 90% als Stornos zurückkommen. ABER es geht auch anders. z.B. der PC Monitor der vor einigen Wochen im Deal war, von digitec. 42.- statt 160.-. Obwohl ich zuerst ein Storno bekommen habe, habe ich am Schluss doch den Bildschirm erhalten für 42.-. (ohne ein Wort zu sagen). tl;dr: auch wen die Chance bei einem Preisfehler was zu erhalten klein ist, so ist sie nicht ausgeschlossen
Freuen wir uns einfach auf den nächsten Preisfehler oder Gutscheinfehler!
Soweit ich mich erinnern kann, gibt’s bei Heiniger Stornos. Ist ein eher kleiner Laden dem das bestimmt auffällt 🙂 Deshalb auch keine Verbreitung dieses Deals über WhatsApp usw.
Sehr gut möglich, aber wie immer AGB:
Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von Heiniger Unternehmensberatung AG, die mit einer E-Mail (Versandbestätigung) an den Kunden versendet wird zustande. Bei offensichtlichen Preisfehlern unserer Angebote (Webseite, Toppreise, Facebook usw.), wo auch immer, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung abzulehnen. Jede auszuliefernde Bestellung steht unter dem Vorbehalt des Zahlungseingangs und der Warenverfügbarkeit bei Heiniger Unternehmensberatung AG.
Sie haben es entfernt….
Auch Storno bekommen. Das lustige ist, das als Anhang in der Mail eine Auftragsbestätigung mit dem Preisfehler dabei ist. Das ist zwar kein Versand, aber ist das nicht auch schon eine Vertragsannahme seitens der Firma?
Ist sowieso ein offensichtlicher Irrtum.
Jep… Wie erwartet das Stornomail erhalten 🙁
Deal bei Metrin Ag und besttrading.ch noch vorhanden. AGB bei Metrin decken wohl keine Preisfehler ab. https://www.toppreise.ch/prod_527566.html
falls das stimmt hab ich 2 neue Laptops fürs Studium 🙂
AGBs brauchts dazu nicht…
Was definiert einen Preisfehler/Irrtum? Der Artikel war in drei Online Shops zu einem ähnliche Preis gelistet. Ein Kunde kann somit auch annehmen, dass es sich hierbei um einen korrekten Preis handelt. Ob der Shop dann Ansprüche gegenüber dem Lieferanten hat ist eine andere Sache.
Ich sehe eine grosse Erfolgschance auf den Preis zu bestehen, falls es wirklich eingeklagt wird. Gerichtskosten/Anwalt etc. sind ein anderes Kapitel
-80% sind wohl offensichtlich. Oder willst du den Verkäufer auch noch nötigen?
Kannst ja mal nach Urteilen suchen..
Nun ja, es gibt durchaus Notebooks in dieser Grösse für 300.- bis 400.- so offensichtlich wäre der Preisfehler für mich als Laie eigentlich nicht wirklich… Aber ich glaube trotzdem, das jeder Händler von einem offensichtlichen Preisfehler schreiben würde…
360.- für ein 2100 CHF Gerät…?!
Grosse Chancen? Null Chance!
Ist offensichtlicher Fehler wegen falschen Lieferantendaten… Wenns durchgeht und der Verkäufer nicht storniert bzw. zurückfordern ok. Sonst akzeptieren und auf andere Schnäppchen warten…
Gab schon dass durch ging (Lego Toysrus), auch schon das bereits versandte Ware zurückgefordert wurde (bei nur 20% Preisfehler wegen Gutschein, Galaxus/Digitec).
Bei 20 % Reduktion kann nie ein Preisfehler geltend gemacht werden. Versuchen können Sie es natürlich trotzdem, aber vor Gericht hätten sie keine Chance
Nach OR ist es ganz einfach. Ein Verkaufsvertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien einverstanden sind. Beim Onlinehandel ist der Preis auf der Website nicht gleich einer Zustimmung des Verkäufers. Im Allgemeinen dient erst die definitive Bestellbestätigung (Mail/Brief) als Zustimmung des Verkäufers. Da diese jedoch oft automatisch versendet werden, hat der Verkäufer das Recht, in einem angemessenen Zeitraum zu reagieren. z.B. 48h. er kann also nicht nach zwei Wochen kommen und sagen er verkauft dieses Produkt nicht zu diesem Preis. (Es gibt ein paar Ausnahmen aber die sind grenzwertig)
Hoffe konnte es einfach und verständlich erklären.
Das steh im Obligationenrecht. Ich kenne die genaue Passage nicht, es ist auch nicht scharf definiert, aber es wird – wenn ich mich richtig erinnere – von “offensichtlichem Irrtum” oder so gesprochen. Was in diesem Fall bestimmt greift.
In der Mail wird von Storno gesprochen, aber sie haben bei mir gleichzeitig eine Auftragsbestätigung per PDF angehängt, die die tiefen Preise beinhalten?! Hier habe ich auch etwas dazu gefunden, hat da jemand erfahrung? https://www.ihk.ch/wirtschaft-politik/recht/allgemeines-vertragsrecht/bedeutung-einer-auftragsbest%C3%A4tigung
Es ist egal ob es für den Kunden offensichltich ist: OR Art. 24 Abs. 1:
Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher:
3. wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war;