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Die Anforderungen für die Herkunftsbezeichnung Schweiz ist im «Swissness-Gesetz» detailliert geregelt. Die Micasa stützt sich bei der Auslobung von Made in Switzerland auf diese gesetzlichen Grundlagen. Dies bedeutet:
- Mind. 60% der Herstellungskosten müssen in der Schweiz anfallen. Hierzu gehören: Material- und Fertigungskosten, gesetzliche oder branchenweit geregelte Qualitätssicherungs- bzw. Zertifizierungskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten; nicht aber Marketing-/Werbe-/Verpackungs-/Aftersales-Kosten.
- Das Produkt muss in der Schweiz seine wesentlichen Eigenschaften erhalten haben.
- Der wesentliche Herstellungsschritt muss in der Schweiz unter Berücksichtigung der geltenden Arbeitsgesetze erfolgt sein (d.h. nur Forschung & Entwicklung oder nur Designleistung in der CH genügt nicht).